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Über meine Kanzlei
Ich bin in der Weststeiermark geboren und habe in Graz studiert. Seit 1999 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Zu meinen geschätzten Klienten zählen Privatpersonen/Verbraucher ebenso wie Geschäftsleute und Unternehmen.
Durch meine ganz bewusst gewählte, kleine Kanzleistruktur ist es mir möglich,unkompliziert ,rasch, persönlich und professionell auf die konkreten Wünsche und Bedürfnisse meiner Klienten einzugehen. Durch meine über 20-jährige Tätigkeit konnte ich mir ein breit gefächertes Wissen in den verschiedenen Rechtsgebieten aneignen. Dennoch haben sich Spezialisierungen in mehreren Bereichen ergeben.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte
und Expertisen
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Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren
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Schadenersatz und Gewährleistungsrecht
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Verkehrsrecht und Unfallschäden
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Ehe und Familienrecht
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Allgemeinpraxis samt Exekutionsrecht und Inkasso
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Vertragsrecht als eingetragener Treuhänder (Errichtung von Kaufverträgen und der gleichen)
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Eingetragener Strafverteidiger
Die besten Tipps
zu den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie hier:
Erbrecht und Verlassenschaften
Dieser Rechtsbereich wurde in den letzten Jahren immer wichtiger. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges konnten im Herzen Europas beträchtliche Vermögenswerte angehäuft werden und gilt es nun diese, den eigenen Wünschen entsprechend aus erbrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht optimiert, weiterzugeben.
Meinen Klienten kann ich die Möglichkeiten aufzeigen, wie durch Übergabe zu Lebzeiten oder letztwillige Verfügungen im Falle des Ablebens zukünftige Konflikte innerhalb der Generationen vermieden werden können. In den Grundzügen sind sich Sachverhalte ähnlich, jeder Einzelfall verdient aber eine spezielle und gesonderte Betrachtung (sei es innerhalb der Familie oder innerhalb eines Unternehmens oder in Verbindung beider).
Gerade hier macht sich meine langjährige Erfahrung bezahlt. Speziell durch das neue ErbRÄG in Geltung seit 1. Januar 2017 besteht hier vielfältiger Beratungs- bzw. Handlungsbedarf.
Siehe: PDF Folder - Das neue Erbrecht
Verkehrsrecht & Unfallschäden
Die besten Resultate in diesem Teilbereich können dann erzielt werden wenn ich als Anwalt möglichst rasch beratend beigezogen werde. Die Beratungstätigkeit beginnt möglichst unmittelbar im Anschluss an den Verkehrsunfall/Verkehrskontrolle um eine optimale Ausgangslage zu gewährleisten (Beweissicherung noch am Unfallsort, Identitätsfeststellung der Beteiligten und allfälliger Zeugen, Fotodokumentation usw.).